Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Grundlagen und Geltungsbereich
(a) Die IDENTT SWISS AG und IDENTT GmbH (IDENTT) bieten Software- und Datenbanklösungen zur Prüfung von Ausweisdokumenten, Banknoten und der Identität sowie zur Authentifizierung von Personen und Dokumenten an.
(b) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Offertstellung, Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen IDENTT und ihren (potenziellen) Kunden (jeweils einzeln ein Kunde oder im Allgemeinen die Kunden). Die AGB sind Bestandteil sämtlicher zwischen IDENTT und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen.
(c) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder ähnliche Dokumente des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn IDENTT diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder auch wenn der Kunde in seinen Bestellungen, Bestätigungen oder anderer Kommunikation auf die Geltung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist.
(d) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuell abgeschlossenen Vertrag (einschließlich akzeptierter Offerten oder Leistungsbeschreibungen), gehen die Bestimmungen des individuellen Vertrags vor.
2. Offertstellung und Zustandekommen von Verträgen
(a) Auf Anfrage eines Kunden erstellt IDENTT eine Offerte. Von IDENTT erstellte Offerten haben eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen ab Offertdatum, sofern in der Offerte nicht explizit anders ausgewiesen, und werden nach Ablauf dieser Frist automatisch unverbindlich. Akzeptiert der Kunde die Offerte, hat er dies IDENTT während der Gültigkeitsdauer der Offerte schriftlich mitzuteilen.
(b) Der Vertrag zwischen IDENTT und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte form- und fristgerecht annimmt oder wenn IDENTT die Bestellung des Kunden explizit oder konkludent durch Bereitstellung der Leistungen annimmt.
3. Vertragsgegenstand
(a) IDENTT bietet u.a. die folgenden Produkte an:
(i) IDENTT Knowledge: Eine umfassende Datenbank mit Informationen zu Identitätsdokumenten, Banknoten und anderen sicherheitsrelevanten Objekten. Sie enthält Beschreibungen, Abbildungen und Sicherheitsmerkmale dieser Dokumente und Banknoten sowie Datenverifikationstools, die den ICAO-Normen entsprechen.
(ii) IDENTT Vision: Eine Plattform zur automatisierten Identitätsprüfung, die unter anderem folgende Komponenten umfasst (die Aufzählung ist nicht abschließend und unterliegt einer laufenden Weiterentwicklung).
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- Vision API: Automatische Verifizierung von Identitätsdokumenten auf Basis von Deep-Learning-OCR, verfügbar als SaaS oder On-Premise.
- Vision Upload: Nicht-API-Zugang zu Vision.
- Scan Upload: Add-on zu IDENTT Knowledge zur Verifizierung von PDF-Scans von Ausweisdokumenten über die Vision-Plattform.
- IDENTT Vision CU: Proprietäre Selbstidentifikation über Web oder Mobilgerät.
- Liveness Detection: Proprietäre Lebendigkeitsprüfung, verfügbar in Vision.
- Face Service: Proprietäre Gesichtserkennungstechnologie, verfügbar in Vision.
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4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(a) Die offerierten Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Kundenauftrag angegebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet.
(b) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung angeführt ist, verstehen sich Preise in Schweizer Franken (CHF) und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(c) Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(d) Wird eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beglichen, wird IDENTT den Kunden mahnen. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht innert der in der Mahnung gesetzten Frist, befindet er sich automatisch in Verzug. Im Verzugsfall schuldet der Kunde 5 % Zinsen pro Jahr. IDENTT behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie den Vertragsrücktritt sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
(e) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder zu verrechnen.
(f) Produktbezogene Abrechnung. Für einzelne Produkte oder Leistungen (z. B. IDENTT Knowledge, Scan Upload, IDENTT Vision) gelten jeweils eigene Abrechnungszyklen und Rechnungsmodalitäten, wie im jeweiligen produktspezifischen Vertrag oder Angebot festgelegt.
(g) IDENTT Knowledge wird jährlich im Voraus ab Aktivierung fakturiert.
(h) Scan Upload kann optional zu IDENTT Knowledge hinzugebucht werden. Es gilt ein Mindestabnahmevolumen mit entsprechendem Basispreis. Darüber hinausgehende Nutzung wird nach Ablauf der Abonnementslaufzeit rückwirkend gemäß dem in der Offerte vereinbarten Preismodell abgerechnet. Nicht genutzte Volumen verfallen am Ende der jeweiligen Abonnementslaufzeit und können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
(i) IDENTT Vision unterliegt einer monatlichen Grundgebühr sowie nutzungsabhängigen Entgelten. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einzelheiten zur Preisstruktur und zu den vereinbarten Nutzungskonditionen ergeben sich aus der Offerte oder einem entsprechenden Anhang.
5. Vertragsdauer und -beendigung
5. 1. Allgemein
(a) Die Vertragslaufzeit variiert je nach Produkt. Jegliche Abweichungen müssen schriftlich oder im Bestellformular festgehalten werden. Kündigungen müssen schriftlich per Brief oder E-Mail an invoice@identt.com erfolgen.
(b) IDENTT ist in jedem Fall berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn der Kunde in Konkurs, Zahlungsaufschub, Konkursverwaltung oder Liquidation gerät oder wenn Umstände eintreten, die die Fähigkeit des Kunden, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, erheblich beeinträchtigen könnten.
5.2. IDENTT Knowledge
(a) Das Abonnement für IDENTT Knowledge läuft jeweils für 12 Monate ab Aktivierung des Abonnements und verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Der Vertrag für IDENTT Knowledge kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der jeweiligen Abonnementsperiode gekündigt werden.
(b) IDENTT kann Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag für die jeweils folgende Abonnementsperiode vornehmen (z.B. auch Preisanpassungen). Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mindestens vier Monate vor Beginn der nächsten Abonnementsperiode schriftlich mitgeteilt. Wenn Änderungen oder Ergänzungen später mitgeteilt werden, werden sie erst für die nächste Abonnementsperiode berücksichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich, treten die Änderungen und Ergänzungen wie vorgesehen ab der folgenden Abonnementsperiode in Kraft. Falls der Kunde fristgerecht widerspricht, kann IDENTT den Vertrag fristlos per Ende der laufenden Abonnementsperiode kündigen.
(c) Kunden von IDENTT Knowledge können optional das kostenpflichtige Zusatzmodul Scan Upload hinzubuchen, das funktional zur IDENTT Vision Plattform gehört. Die Laufzeit dieses Zusatzmoduls entspricht der Laufzeit des IDENTT Knowledge-Abonnements. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten für das Zusatzmodul dieselben Kündigungs- und Verlängerungsregelungen wie für das Hauptabonnement.
5.3. IDENTT Vision
(a) Das Abonnement für IDENTT Vision läuft jeweils für ein Kalenderquartal und verlängert sich automatisch, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
(b) Wird ein Vertrag innerhalb eines Kalenderquartals abgeschlossen, beginnt er gemäß der Vereinbarung. Die anfängliche Laufzeit endet mit Ende des betreffenden Kalenderquartals.
(c) IDENTT kann Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag für die jeweils folgende Abonnementsperiode vornehmen (z.B. auch Preisanpassungen). Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor Beginn der nächsten Abonnementsperiode schriftlich mitgeteilt. Wenn Änderungen oder Ergänzungen später mitgeteilt werden, werden sie erst für die nächste Abonnementsperiode berücksichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich, treten die Änderungen und Ergänzungen wie vorgesehen ab der folgenden Abonnementsperiode in Kraft. Falls der Kunde fristgerecht widerspricht, kann IDENTT den Vertrag fristlos per Ende der laufenden Abonnementsperiode kündigen.
6. Gewährleistung und Haftung
(a) Alle von IDENTT bereitgestellten Informationen und Produkte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf IDENTT Knowledge, IDENTT Vision und damit verbundene Dienste, werden sorgfältig recherchiert und kuratiert, um eine hohe Genauigkeit und Vollständigkeit zu gewährleisten. IDENTT übernimmt jedoch keine Gewähr oder Garantie dafür, dass die bereitgestellten Produkte, Daten oder Verifikationsergebnisse fehlerfrei, aktuell, lückenlos, widerspruchsfrei oder stets verfügbar sind oder sich für einen bestimmten Zweck eignen. Die Produkte ersetzen nicht die menschliche Beurteilung. Es obliegt dem Kunden, die von den Produkten erstellten Ergebnisse auf Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen.
(b) IDENTT schließt jegliche Haftung aufgrund der Unmöglichkeit oder Einschränkung der Leistungserbringung, Vertragsverletzungen oder unbefugten Handlungen aus.
(c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf Grundlage der durch IDENTT bereitgestellten Daten fundierte Entscheidungen zu treffen. IDENTT haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Nutzung dieser Informationen oder Verifikationstools ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsausfälle, finanzielle Verluste oder entgangene Gewinne.
(d) IDENTT haftet nicht für Dienstleistungseinschränkungen, -unterbrechungen oder Schäden, die durch den Nutzer des Dienstes zu vertreten sind. Dies umfasst unter anderem Streiks, Aussperrungen, behördliche Abgaben und ähnliche Ereignisse.
(e) Jegliche weitergehende Haftung für Schadensersatz oder Aufwendungsersatz über die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Regelungen hinaus ist, unabhängig von der rechtlichen Grundlage der geltend gemachten Ansprüche, ausgeschlossen. Insbesondere haftet IDENTT nicht für indirekte oder Folgeschäden.
(f) Haftungsbeschränkungen gemäß dieser Ziffer 6 finden keine Anwendung, sofern und soweit ein Schaden durch IDENTT vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
7. Verfügbarkeit, Service Level Agreement (SLA), Updates
(a) Das Service Level Agreement (SLA) findet sich im Anhang.
(b) Updates werden regelmäßig, in der Regel mindestens einmal pro Monat, von IDENTT durchgeführt. Zusätzlich zu den Updates behält sich IDENTT das Recht vor, die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitzustellenden Dienstleistungen zu erweitern, zu ändern oder zu verbessern. IDENTT ist zudem berechtigt, Dienstleistungen zu reduzieren, insbesondere Daten und Dateibestände vom Server zu entfernen.
(c) Technischer Support in deutscher und englischer Sprache steht dem Kunden unter der E-Mail-Adresse support@identt.com zur Verfügung.
8. Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde verpflichtet sich, die von IDENTT bereitgestellten Produkte und Dokumente ausschließlich im Rahmen des Vertrages zu verwenden. Produkte, darin enthaltene Inhalte oder sonstige von IDENTT bereitgestellte Daten und Dokumente dürfen nicht außerhalb der vereinbarten Bedingungen vervielfältigt, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der mit Produkten von IDENTT verarbeiteten Daten und der Verarbeitung der Daten sicherzustellen.
9. Nutzung durch Dritte
(a) Die Nutzung der Produkte von IDENTT, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die IDENTT Verifikationsdatenbank, IDENTT Vision und alle damit verbundenen Dienstleistungen, ist ausschließlich dem Kunden und seinem autorisierten Personal vorbehalten. Jegliche Nutzung durch Dritte oder für Zwecke eines Dritten, sei es innerhalb oder außerhalb der Organisation des Kunden, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IDENTT strengstens untersagt.
(b) Falls die Nutzung durch Dritte gestattet wird, muss der Kunde die strikte Einhaltung aller Bestimmungen dieser Vereinbarung durch den Dritten sicherstellen. Der Kunde haftet vollumfänglich für sämtliche durch den Dritten verursachten Schäden, wie wenn er sie selbst verursacht hätte. Sollte IDENTT durch eine unbefugte Nutzung Schäden erleiden oder mit Entschädigungsansprüchen konfrontiert werden, stellt der Kunde IDENTT von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen oder Kosten frei.
10. Werbung und Referenzen
(a) Der Kunde räumt IDENTT für die Dauer des Vertrags das unentgeltliche Recht ein, den Firmennamen, das Logo sowie eingetragene Marken des Kunden zu nutzen, um den Kunden als Referenzkunde für die von ihm bezogenen Produkte und Dienstleistungen zu benennen. Diese Nutzung ist beschränkt auf Marketing- und Werbematerialien von IDENTT (einschließlich Website, Fallstudien, Broschüren und Präsentationen). Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird IDENTT eine solche Referenznennung unverzüglich einstellen.
11. Höhere Gewalt
(a) IDENTT haftet gegenüber dem Kunden nicht für die Verletzung vertraglicher Pflichten, soweit deren Verletzung auf höherer Gewalt beruht. Unter höherer Gewalt ist ein unerwartetes, nicht von IDENTT verschuldetes und von IDENTT nicht mit zumutbaren Maßnahmen abwendbares Ereignis zu verstehen, welches IDENTT daran hindert, vertragliche Pflichten zu erfüllen, oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten unverhältnismäßig erschwert. Darunter fallen insbesondere Kriege, bewaffnete Konflikte, Naturkatastrophen, Terrorakte, Cyberangriffe, Epidemien und Pandemien, Behördenmaßnahmen, Feuer und Stromausfälle.
(b) IDENTT ist bei Vorliegen von höherer Gewalt während deren Dauer von der Erfüllung der betroffenen vertraglichen Pflichten befreit. Sofern höhere Gewalt für mehr als 4 Kalenderwochen vorliegt, hat jede Partei das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. IDENTT übernimmt keine Haftung für allfällige im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung beim betroffenen Kunden anfallenden Kosten.
12. Datenschutz
(a) Informationen zur Verarbeitung von Personendaten durch IDENTT finden sich in der Datenschutzerklärung. Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.identt.com/de/datenschutzerklarung/
(b) Falls Personendaten durch IDENTT im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, richtet sich die Verarbeitung nach der Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA). Das DPA ist findet sich im Anhang.
13. Vertraulichkeit
(a) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Geschäftsprozesse sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen über Produkte, Kunden oder Partner.
(b) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen,
(i) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Vertragsverletzung bekannt werden;
(ii) die unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden;
(iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Anfragen offengelegt werden müssen, wobei die empfangende Partei – soweit rechtlich zulässig – die andere Partei vorab zu informieren hat;
(iv) deren Weitergabe mit ausdrücklicher Zustimmung der offenlegenden Partei erfolgt;
(v) die an Erfüllungsgehilfen der empfangenden Partei oder innerhalb der IDENTT-Gruppe weitergegeben werden, soweit die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Weitergabe zur Vertragserfüllung oder Kundenbetreuung erforderlich ist; oder
(vi) die zur Anbahnung neuer Geschäftsbeziehungen an ausgewählte Kooperationspartner von IDENTT weitergegeben werden.
14. Änderungen der AGB
(a) Die AGB können von IDENTT jederzeit geändert werden. Die Kunden werden in geeigneter Form über AGB-Änderungen informiert. Erhebt ein Kunde nicht innert 30 Kalendertagen schriftlich Widerspruch, gelten die neuen AGB als von ihm genehmigt. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Widerspruchserklärung bei IDENTT. Im Falle eines Widerspruchs hat IDENTT das Recht, den Vertrag mit dem betroffenen Kunden fristlos zu kündigen. IDENTT übernimmt keine Haftung für allfällige im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung beim betroffenen Kunden anfallenden Kosten.
15. Schlussbestimmungen
(a) Der Begriff „schriftlich“ umfasst auch Erklärungen, Mitteilungen und/oder Dokumente, die elektronisch in Form von E-Mails (Textform ohne Unterschrift) ausgetauscht werden.
(b) Mitteilungen an IDENTT haben an folgende Adresse zu erfolgen:
IDENTT SWISS AG oder IDENTT GmbH
Fronwagplatz 13 Arndtstrasse 16
8200 Schaffhausen 22085 Hamburg
Schweiz Deutschland
E-Mail: identt@identt.com
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit IDENTT ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von IDENTT abzutreten. IDENTT darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden ohne vorgängige Zustimmung des Kunden an Dritte (z.B. Subunternehmen) abtreten.
(d) Sollte eine Bestimmung des Vertrags zwischen IDENTT und dem Kunden ungültig, nichtig und/oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Die ungültige, nichtige und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige bzw. durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, nichtigen und/oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt. In gleicher Weise ist bei Vertragslücken zu verfahren.
(e) Erfüllungsort ist Schaffhausen, Schweiz und Hamburg, Deutschland
(f) Der Vertrag zwischen IDENTT und dem Kunden untersteht ausschließlich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
(g) Für sämtliche Streitigkeiten, welche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen IDENTT und dem Kunden ergeben, sind die Gerichte am Sitz von IDENTT in Schaffhausen, Schweiz, ausschließlich zuständig. IDENTT hat das Recht, Ansprüche gegen den Kunden auch vor den Gerichten an dessen (Wohn-)Sitz oder einer anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Behörde geltend zu machen.